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Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen zu einer Modulprüfung entnehmen Sie bitte der Anlage der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung.

Im Falle einer Nichtzulassung zu einer Prüfung, wird Ihre Prüfungsanmeldung zu der entsprechenden Prüfungsleistung im Prüfungsorganisationssystem (POS) auf den Status 'NZ' gesetzt. Sie erhalten keinen gesonderten schriftlichen Bescheid!

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Zulassung bzw. Nichtzulassung.

Wichtiger Hinweis:

Im Falle einer Nichtzulassung zu einer Prüfungsleistung sehen Sie in Ihrem Notenspiegel, den Sie im Intranet aufrufen können, in der Spalte 'Vermerk' den Eintrag 'NZ'!