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Andreas Gutmann
Phone +49 (0)981 4877-155
Fax +49 (0)981 4877-142
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Zulassungsbezogene Rechtsgrundlagen

Für Bewerber an bayerischen Fachhochschulen, gilt das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) und die Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (HZV).

Zulassungszahlen
Die Hochschule Ansbach hat darüber hinaus für ihr örtliches Auswahlverfahren folgende Satzung erlassen: Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Ansbach im Wintersemester 2011/2012 und im Sommersemester 2012.

Qualifikationsvoraussetzungen
Möchten Sie an einer bayerischen Hochschule studieren, müssen Sie bestimmte Qualifikationen aufweisen, die in der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV) festgehalten sind.


Satzung über das Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahren

Die Satzung über das Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahren enthält Vorschriften zur folgenden Punkten:

  1. Immatrikulationsverpflichtung
  2. Folgen der Immatrikulation
  3. Studierendenausweis
  4. Mitwirkungspflichten
  5. Form des Zulassungsantrages
  6. Zulassung in höhere Semester
  7. Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen
  8. Zulassungsbescheid
  9. Immatrikulation
  10. Rückmeldung
  11. Beurlaubung
  12. Exmatrikulation
  13. Gaststudierende

Studien- und Prüfungsordnungen

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Studien- und Prüfungsordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge