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Hinweise zum Verfahrensablauf
Das Zulassungsverfahren wird nach dem Fristende zur Nachreichung von Unterlagen gestartet.
Das Verfahren für die zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge wird i.d.R. in der KW 32 durchgeführt. Die Bescheide werden anschließend per Mail oder postalisch versendet.
Mit einem positiven Bescheid erhalten Sie einen Link zu einem Portal. Dort können Sie sich anmelden und den Studienplatz innerhalb der genannten Frist (Ausschlussfrist) annehmen. Die Annahme wird Ihnen per Mail bestätigt.
An Nachrückverfahren, soweit sie in den einzelnen Studiengängen stattfinden, nehmen Sie im Falle eines Ablehnungsbescheides automatisch teil. Diese Verfahren können frühestens nach Ablauf der Annahmefrist (ca. 12-14 Tage nach Versendung der Bescheide) durchgeführt werden. Die entsprechenden Bescheide werden dann umgehend verschickt. Bitte beachten Sie auch hier die Annahmefrist, die eine Ausschlussfrist darstellt!
Die Immatrikulation (Einschreibung) an der Hochschule findet zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin statt - i.d.R. Anfang bis Mitte September.
Von Rückfragen zu den Unterlagen, den Stand des Verfahrens, die persönlichen Chancen auf einen Studienplatz usw. bitten wir abzusehen.
Bevollmächtigung
Sollten Sie zur Immatrikulation persönlich verhindert sein, können Sie eine Person bevollmächtigen.
Diese Person benötigt zusätzlich zu den geforderten Unterlagen:
- eine Vollmacht, vom Bewerber unterschrieben
- eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses des Bewerbers
- Ausweis / Reisepass des Bevollmächtigten im Original bzw. vorab in Kopie
Wichtiger Hinweis:
Weisen Sie die von Ihnen evtl. bevollmächtigte Person auf die Wichtigkeit der Termine hin! Versäumnisse der bevollmächtigten Person führen ebenso zum Verfahrensausschluss wie eigene Versäumnisse.
