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Hochschulwechsel
Zulassungen in höhere Semester sind in allen an der Hochschule geführten Bachelorstudiengängen grundsätzlich nur dann möglich, wenn
- Studienplätze zurückgegeben oder aus anderen Gründen frei geworden sind (freie Kapazitäten);
- ein entsprechendes Angebot für das beantragte Semester vorhanden ist;
- die bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in der Höhe anerkannt werden können, dass die damit erreichten ECTS-Punkte höchstens 20 Punkte unterhalb der für das beantragte Semester normalerweise erreichbaren Punktegrenze (30 ECTS pro Smester) liegen.
Die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte müssen demnach in folgender Höhe vorliegen:
Für das 1. Studiensemester: MAX. 20 ECTS-Punkte;
Für das 3. Studiensemester: mind. 40 ECTS-Punkte;
Für das 4. Studiensemester: mind. 70 ECTS-Punkte;
Für das 5. Studiensemester: mind. 100 ECTS-Punkte
Beispiele: Sie bewerben sich für das dritte Semester. Ihnen werden weniger als 40 ECTS-Punkte anerkannt: Keine Zulassung!
Sie bewerben sich für das erste Semester und lassen sich mehr als 20 ECTS-Punkte anerkennen: Die Zulassung wird widerrufen, da Sie sich nicht fürs erste Semester bewerben dürfen!
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen mit den dazugehörigen ECTS-Punkten erfolgt nach der jeweils aktuellen Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Ansbach für den entsprechenden Studiengang.
Bewerbung für höhere Semester
In den folgenden Bachelorstudiengängen ist aufgrund vorhandener Kapazitäten eine Bewerbung für höhere Semester zum Wintersemester 2013 möglich:
- Biomedizinische Technik (3. und 5. Fachsemester)
- Energie- und Umweltsystemtechnik (3. und 5. Fachsemester)
- Industrielle Biotechnologie (3. Fachsemester)
Zur Bewerbung nutzen Sie bitten den Antrag auf Zulassung. Reichen Sie zur Überprüfung des Studienfortschritts folgende Unterlagen fristgerecht mit ein:
- Aktuelle Notenbestätigung mit Unterschrift und Stempel;
- Studien- und Prüfungsordnung des aktuellen Studiums;
- Modulbeschreibung (Bachelor) bzw. Studienplan (Diplom);
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung
(z.B. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife) in Kopie.
Falls Sie im Semester vor dem geplanten Hochschulwechsel noch Prüfungsleistungen erbringen, kann eine aktualisierte Notenbestätigung bis zum 1. März für das SoSe und bis zum 15. August für das WiSe nachgereicht werden. Ausschlussfrist!
