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Beruflich Qualifizierte
Für beruflich Qualifizierte wurden die Zugangsmöglichkeiten erheblich erweitert.
Im § 29 der Qualifikationsverordnung sind die Qualifikationen aufgeführt, welche den allgemeinen Hochschulzugang eröffnen. Dies sind beispielsweise
- das Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung,
- das Zeugnis über eine abgeschlossene gleichgestellt berufliche Fortbildungsprüfung,
- das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer Fachschule oder Fachakademie (nicht Berufsfachschule),
- usw.
Im § 30 der Qualifikationsverordnung sind die Qualifikationen aufgeführt, welche den fachgebundenen Hochschulzugang eröffnen. Voraussetzungen sind:
- Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich;
- eine anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
- ein bestandenes Probestudium*.
Alle beruflich Qualifizierten müssen vor Aufnahme des Studiums ein Beratungsgespräch bei der Allgemeinen Studienberatung führen. Über die Termine werden Sie per Mail informiert.
*"Probestudium" - Sie beginnen im Oktober mit dem Studium und nach einem Jahr werden Ihre Prüfungsleistungen kontrolliert. Sind diese Leistungen ordentlich, studieren Sie ganz normal weiter.
